Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben nach § 38a SGB Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag (Wohngruppenzuschlag) von 200€ monatlich.

Unsere Wohngemeinschaft im Haus Kreszentia erfüllt hierfür die Voraussetzungen. 
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim DRK.

§ 38a SGB XI Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (Stand März 2013):

1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 200 Euro monatlich, wenn
1.
sie in ambulant betreuten Wohngruppen in einer gemeinsamen Wohnung mit häuslicher pflegerischer Versorgung leben,
2.
sie Leistungen nach § 36, § 37 oder § 38 beziehen,
3.
in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeiten verrichtet, und
4.
es sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftigen handelt mit dem Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung, dem die jeweils maßgeblichen heimrechtlichen Vorschriften oder ihre Anforderungen an Leistungserbringer nicht entgegenstehen.

(2) Keine ambulante Versorgungsform im Sinne von Absatz 1 liegt vor, wenn die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt ist. Die von der Gemeinschaft unabhängig getroffenen Regelungen und Absprachen sind keine tatsächlichen Einschränkungen in diesem Sinne.

Forschungsprojekt mit der Universität Paderborn

Das Haus Kreszentia nimmt teil.

Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die Organisation und Verschränkung von Betreuungs-, Pflege- und Verwaltungsarbeit in Wohn-Pflege- Gemeinschaften zu beleuchten. Es wird vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW)  gefördert, das sich von der Studie Anregungen für eine (Neu)-Ausrichtung der Pflegepolitik in Zeiten des demographischen Wandels erwartet. Der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften und anderen Kooperationspartner sichern wir zu, unsere Forschungsergebnisse zu kommunizieren und die Möglichkeit für einen gemeinsamen inhaltlichen Austausch zu schaffen.

Die geplante Befragung richtet sich an die Angehörigen und das Pflegepersonal von Wohn-Pflegegemeinschaften. Von ihnen möchten wir erfahren, welche Tätigkeiten sie vor Ort übernehmen, wie viel Zeit sie im Einzelnen darauf verwenden und wie sie das Modell der Wohn-Pflege-Gemeinschaft als Form der Organisation von Sorge-/Betreuungs-/Pflegearbeit bewerten.

Einige Informationen zu unserem Forschungsaufbau:

Im Zeitraum Juli 2013- März 2014 sollen insgesamt zehn Wohn-Pflegegemeinschaften befragt werden, darunter zwei aus Hamburg und acht aus NRW. Der erste Schritt bildet eine Befragung der Angehörigen und Pflegenden via Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens wird ca. 10-15 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Darauf aufbauend sieht der zweite Schritt vertiefende Interviews mit jeweils 4 Angehörigen (darunter der/die Angehörigensprecher/in) und 2 Pflegekräften (darunter die Teamleitung) vor. Pro Interview veranschlagen wir eine Dauer von ca. 30-60 Minuten. Mit den Interviewpartnern werden dafür einzelne Termine vereinbart. Es wäre zudem hilfreich, wenn einzelne Teilnehmer/innen eine Woche lang ihr Zeitbudget per Tagebucheintrag erfassen würden und hoffen, dass sich dies bei einigen Befragten zeitlich einrichten ließe.

Selbstverständlich garantierten wir allen Teilnehmenden die Anonymisierung Ihrer Daten im Zuge der Auswertung der Befragung.

Universität Paderborn